Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2004 - C-336/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Brangewitz
- EU-Kommission
Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH gegen Brangewitz GmbH.
- EU-Kommission
Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH gegen Brangewitz GmbH
Landwirtschaft , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.09.2002 - 4a O 371/01
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2004 - C-336/02
- EuGH, 14.10.2004 - C-336/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-305/00
NUR LANDWIRTE, DIE LIZENZGEBUNDENES VERMEHRUNGSMATERIAL EINER GESCHÜTZTEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2004 - C-336/02
Das hat offenbar einige der an diesem Vorabentscheidungsverfahren Beteiligten veranlasst, sich dafür auszusprechen, Artikel 9 ähnlich wie Artikel 8 im Urteil Schulin auszulegen.Drittens besteht zwischen dem Wortlaut von Artikel 8 und dem von Artikel 9 der Verordnung Nr. 1768/95 ein wichtiger Unterschied, der es meines Erachtens rechtfertigt, dass der Gerichtshof bei Saatgut aufbereitenden Unternehmen von der im Urteil Schulin in Bezug auf Landwirte und die Auskunftspflicht gewählten Lösung abweicht.
5 - Zur Vorgeschichte und den Merkmalen des Systems des gemeinschaftlichen Rechtsschutzes von Pflanzenzüchtungen siehe die Nrn. 7 bis 18 meiner Schlussanträge vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-305/00, Schulin, Slg. 2003, I-3525, in der das Urteil am 10. April 2003 erlassen wurde.
9 - Urteil Schulin (Randnrn. 62 bis 68).
14 - Urteil Schulin (Randnrn. 57, 63 und 66).
- EuGH, 04.02.2000 - C-17/98
Emesa Sugar
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2004 - C-336/02
11 - Beschluss vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Slg. 2000, I-665).
- OLG Naumburg, 04.03.2005 - 10 U 3/04
Zum Anspruch des Sorteninhabers auf einstweilige Verfügung
Insofern sei bis zu dem Schlussantrag des Generalanwalts am 17. Februar 2004 in der Rechtssache C-336/02 zugewartet worden.